Stefan Illies | Rechtsgebiete
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Bau- und Architektenrecht

Die Erstellung eines Bauwerks birgt viele technische aber auch rechtliche Risiken und Unwägbarkeiten. Eine hohe Praxisrelevanz im Baurecht nimmt dabei die Frage des Vorliegens von Baumängeln und deren rechtlichen Behandlung ein.

Allgemeines Zivil-, Vertrags- und Wirtschaftsrecht

Die in der Praxis auftretenden Probleme und rechtliche Fragestellungen können vielzählige Rechtsgebiete betreffen. Auch bei Fallgestaltungen die scheinbar nur einem Rechtsgebiet betreffen sind meist auch Auswirkungen in anderen Bereichen zu beachten.

Immobilien- und Mietrecht

Sich fortwährend und regelmäßig ändernde Gesetzgebung und Rechtsprechung machen die Beurteilung der Rechtslage im Immobilien- und Mietrecht oftmals undurchsichtig und komplex. Scheinbar einfache Konstellationen wie eine Mieterhöhung, eine Kündigung, die Verpflichtung von Endrenovierungen und Schönheitsreparaturen, die Zahlung einer Maklercourtage oder der Haftung eines Immobilienverwalters bergen erhebliches Potential bei falscher Herangehensweise oder auch Nichteinhaltung von Formalien seine Ansprüche nicht erfolgreich durchsetzen oder solche Ansprüche erfolgreich abwehren zu können.

Recht des Anlagenbaus

Die Komplexität einer technischen Anlage, insbesondere im Großanlagenbau, die erheblichen finanziellen Folgen des Stillstands einer solchen Anlage oder auch die Risiken bei der Erstellung und dem Betrieb dieser bedürfen in rechtlicher Hinsicht einer besonderen Behandlung für Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Anwendung des gesetzlichen Werkvertragsrechts spiegelt meist diese besondere Interessenlage der Parteien nicht wider.

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